Bildnerische Erziehung

Das Lehramts-Studienfach „Bildnerische Erziehung“ (BE ) ist kombinationspflichtig, d.h. es muss mit einem zweiten Lehramtsstudienfach kombiniert werden.
Die Zulassung zum Studium setzt das Bestehen einer Zulassungsprüfung voraus. Diese umfasst je eine Klausurarbeit zu den Bereichen Malerei, Grafik und Bildhauerei; bewertet wird auch die Vorlage von 20 – 25 mitgebrachten Arbeitsproben (Mappe).
BE wird (wie alle Lehramtsstudien derzeit noch) als Diplomstudium angeboten. Der Studienplan ist auf die Studiendauer von 9 Semestern ausgerichtet.
Das Studium beinhaltet Unterricht in Fachdidaktik, in einschlägiger Wissenschaft und künstlerischer Praxis.  Die (allen Lehrsamtsstudienfächern gemeinsame) allgemeine pädagogische und schulpraktische Ausbildung vermittelt das  “Institut für Lehrerinnen- und Lehrer-Bildung” (ILLB) der Salzburger Paris Lodron Universität.
Lehrveranstaltungen aus Fachdidaktik und Wissenschaft werden als Vorlesungen, Übungen, Proseminare und Seminare angeboten. Übungen, Proseminare und Seminare unterliegen der Anwesenheitspflicht.
Kunstpraxis ist künstlerischer Einzelunterricht (auf die Begabung, das Können und die Interessen des/der einzelnen Studierenden abgestimmt). Kunstpraxis wird in Klassen unterrichtet, die unterschiedlich organisiert sind und von mehreren Lehrkräften betreut werden. Studierende werden – nach bestandener Zulassungsprüfung – ihrer Begabung entsprechend der Klasse für Malerei, Grafik oder Bildhauerei zugeteilt. Im zweiten Studienabschnitt (ab dem 5. Semester) können sie – interessegeleitet oder projektbezogen – auch Unterricht in anderen Klassen oder die Veranstaltungen aus „Neue Medien“ (Fotografie, Computer oder Video) besuchen.
In den Klassenräumen und Werkstätten kann ganzjährig von 08 bis 24 Uhr gearbeitet werden.
Der Erhalt des letzten Zeugnisses aus Kunstpraxis ist mit einer öffentlichen Präsentation von Arbeiten aus dem zweiten Studienabschnitt verbunden.
Die Diplomarbeit ist eine schriftliche Arbeit die einer Veranstaltung aus Fachdidaktik oder Wissenschaft zuzuordnen ist.
Im Studienplan sind Lehrveranstaltungen einzelnen Studienabschnitten zugewiesen.
Im Bereich von Theorieveranstaltungen sind Vorgriffe auf Veranstaltungen des folgenden Studienabschnitts (unter Berücksichtigung der für die entsprechenden Veranstaltungen geltenden Voraussetzungen) möglich.
Im Studienplan sind die einzelnen Veranstaltungen mit der Zahl der Semesterwochenstunden (Veranstaltungsdauer pro Woche, bei Durchführung in geblockter Form mit 15 zu multiplizieren) und der Zahl der ECTS-Punkte ausgewiesen. Diese stehen für den geschätzten, durchschnittlichen Arbeitsaufwand für den Besuch der Veranstaltung, die Vor- und Nachbereitung und die Anfertigung von Arbeiten, die zur Beurteilung vorgelegt werden müssen. Ein ECTS-Punkt steht für 25 Arbeitsstunden. Für das BE-Studium sind (wie für alle kombinationspflichtigen Lehramtsstudien) 135 ECTS-Punkte gesetzlich vorgeschrieben, was einem geschätzten Arbeitsaufwand von 3375 Stunden (verteilt auf 4½ Jahre) entspricht.
Die erste- und die zweite Diplomprüfung sind beide Sammelprüfungen; sie gelten als bestanden, wenn die erfolgreiche Teilnahme aus allen Pflichtveranstaltungen des entsprechenden Studienabschnitts nachgewiesen wird.
Änderungen, die für den Unterrichtsalltag und für den Studienverlauf aller oder einzelner Studierender relevant sind (betr. Studienplan, Fächerverteilung, Unterrichtsangebot, Hausordnung usw.), werden auf der offiziellen Anschlagtafel ausgehängt und/oder im Mitteilungsblatt der Universität publiziert. 


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